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Impfungen:
Pensionsvertrag.pdf Download Adobe Acrobat Reader

- Katzenschnupfen(RC)
- Katzenseuche(P)
- Tollwut(T) nur bei Freigängern Nähere Informationen
Um Krankheiten zu vermeiden können wir nur Tiere aufnehmen, bei denen gültige jährlich wiederholende Impfungen gewährleistet sind. Sollte dies nicht der Fall sein ist der Impfschutz mindestens drei Wochen vor Pensionsbeginn aufzufrischen.
Zusätzlich muss für Katzen ab 10 Jahren ein Gesundheitsattest (Bluttest) vorgelegt werden.
Weiter Impfungen sind ebenfalls erwünscht aber keine Voraussetzung für eine Aufnahme. Information zur Katzenkrankheit FeLV Katzenleukose.pdf
Ohne Vorlage des Impfpasses können wir leider keine Tiere annehmen.
Wir behalten uns ausdrücklich vor Tiere am Abgabetag abzuweisen welche die von uns geforderten Impfungen nicht vorweisen können ebenso bei fehlendem Impfpass.

Flohschutzbehandlung:

Sollte kurz vor Pensionsantritt erfolgen.

Kastration:

Kater die älter als neun Monate sind, müssen auch aus hygienischen
  Gründen kastriert sein.

Weiteres:

- Der Impfausweis ist mitzubringen.
- Eventuell verschriebene Mediakamente sind mitzubringen.
- Kuscheldecke bzw. Handtuch(durch den vertrauten Geruch fühlt sich
  Ihre Katze heimisch)
- Das Lieblingsspielzeug